AGB / Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. AGB Sportkurse & Vermietung von Sportmaterial
1.1. Definition
1.2. Geltungsbereich
1.3. Revierbegrenzung
1.4. Kursteilnehmer- und Mieterkreis
1.5. Anmeldung
1.6. Zahlungsmodalitäten
1.7. Leistungen
1.8. Leistungsänderungen
1.9. Rücktritt
1.10. Mitwirkungspflicht
1.11. Sicherheit und Durchführungsbestimmungen
1.12. Sorgfaltspflicht
1.13. Haftung
1.14. Nutzung durch Dritte
1.15. Zusätzliche Kursbedingungen
1.16. Zusätzliche Vermietbedingungen
1.17. Änderungsvorbehalt
1.18. Datenschutz
1.19. Verbraucherschlichtung
1.20. Schlussbestimmungen
1. AGB Sportkurse & Vermietung von Sportmaterial
1.1. Definition
In diesen AGB zu Sportkursen und Vermietung von Sportmaterial sind nachstehend aufgeführte Begriffe wie folgt zu verstehen:
Sportkurs: sportartspezifischer Gruppenkurs Wassersport
Kursteilnehmer: entspricht im Normalfall dem Vertragspartner außer bei Minderjährigen oder im Falle eines Gutschrift oder der Abtretung an einen Dritten;
Sportmaterial: Sportmaterial bzw. Sportequipment, welches der Unternehmer dem Vertragspartner vermietet (Windsurfen, Segeln, SUP, sonstige);
Mieter: derjenige, der sich Sportmaterial zur Ausübung der entsprechenden Sportart vom Unternehmer mietet
Vertragspartner/Anmelder: Verantwortliche Person, die mit dem Unternehmer die Buchung/Vertrag über den Sportkurs oder die Sportmaterialvermietung abschließt;
Buchung: Buchung eines Sportkurses oder von Sportmaterial zur Miete durch einen Vertragspartner bzw. Anmelder als rechtsverbindliche Person
Angebot: Angebot eines Sportkurses oder der Miete von Sportmaterial mit saisonalem Standardpreis gemäß Preisliste oder individuell schriftlich fixiertem Angebot;
Unternehmer: Hompesch (Kalayaan Sail & Surf Lausitzer Seenland)
vereinbarter Preis: der Betrag in Euro, der für die Teilnahme an dem entsprechenden Sportkurs oder für die Benutzung des gemieteten Sportmaterials bezahlt wird gemäß Preisliste oder individueller schriftlicher Absprache;
Kosten: alle die mit dem Betrieb der Wassersportschule zusammenhängenden Kosten des Unternehmers;
Informationen: schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellte Daten zur Nutzung und evtl. Vorbereitung der Sportkurse oder des gemieteten Sportmaterials;
Bestätigung: schriftliche, elektronische oder fernmündliche Vereinbarung zum Zustandekommen eines Vertrages;
Rücktritt: die schriftliche Beendigung des Vertrages durch den Vertragspartner bzw. Anmelder vor dem Buchungsdatum.
1.2. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Sportkurse sowie die Vermietung von Sportmaterial zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
1.3. Revierbegrenzung
Das Revier, welches von den Mietern genutzt werden darf sind durch die gelben Bojen gekennzeichnet. Zum einen darf die Badezone und zum anderen die Sperrzone nicht befahren werden. Durch einen schmalen Korridor direkt ab von der Basis von Kalayaan Sail & Surf Lausitzer Seenland gelangt man in die schiffbare Zone. diese befindet sich vom Land aus gesehen hinter allen gelben Bojen. Kalayaan weist darauf hin, dass sich der Mieter eigenverantworlich auf einem SUP oder Surfbrett bewegt. Bei Feststellung eines Fehlverhaltens durch die Wasserschutzpolizei erwartet den Mieter unterschiedliche hohe Bußgelder. Kalayaan ist aus jeglicher Haftung ausgenommen.
1.4. Kursteilnehmer- und Mieterkreis
Teilnahme- und vermietungsberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Windsurf-/ Katamaran-/ Segel-/ oder SUPkurs ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportkursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
1.5. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Wassersportkursen kann schriftlich, elektronisch oder fernmündlich erfolgen. Gleiches gilt für Vermietungsverträge von Sportmaterialien.
Ist keine schriftliche Anmeldung im Vorfeld erfolgt, bedarf es einer schriftlichen Anmeldung vor Kurs- oder Vermietungsbeginn.
Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
1.6. Zahlungsmodalitäten
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der vereinbarte Preis vom Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen, spätestens jedoch eine Woche vor Kurs- bzw. Mietbeginn auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen.
Andere Zahlungsmodalitäten sind nur nach schriftlicher Absprache zulässig.
Die Zahlung ist in Euro zu leisten.
1.7. Leistungen
Der Unternehmer verpflichtet sich, den vom Vertragspartner gebuchten Sportkurs gemäß den Qualitätsstandards des internationalen Verbandes der Wassersportschulen e.V. (VDWS) durch zu führen und die Sportmaterialien in einwandfreier Funktionalität, nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.
1.8. Leistungsänderungen
Der Unternehmer behält es sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Vertragspartner informiert wird.
Wird vor Buchungsbeginn bekannt, dass einzelne gebuchte Leistungen nicht erbracht werden können, so ist der Unternehmer zur Leistungsänderung berechtigt, falls er eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung anbieten kann.
Der Unternehmer behält sich bei Gruppensportkursen das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurück zu treten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von mindestens 3 Personen nicht erreicht wird oder eine angemessene Reduktion des Leistungs- bzw. Zeitumfanges zum gleichen vereinbarten Preis anzubieten.
Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Schwachwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Wassersportgeräte durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden hierbei erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.
1.9. Rücktritt
Der Vertragspartner ist berechtigt jederzeit von seiner Buchung zurück zu treten.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Im Falle eines Rücktritts oder Nichtantretens des Vertragspartners, wird vom Unternehmer eine Entschädigung geltend gemacht. Diese berechnet sich gemäß den nachfolgenden Prozentsätzen aus dem vereinbarten Preis bei Sportkursen wie folgt:
bis 30 Tage vorher 30%
29 Tage bis 9 Tage vorher 50%
8 Tage bis 3 Tage vorher 75%
2 Tage bis 1 Tag vorher 90%
bei Nichtantritt 100%
Und bei Vermietung von Sportmaterial mit den folgenden Prozentsätzen vom vereinbarten Preis:
30 Tage bis 15 Tage vorher 15%
14 Tage bis 9 Tage vorher 30%
8 Tage bis 3 Tage vorher 50%
2 Tage bis 1 Tag vorher 75%
bei Nichtantritt 100%
Der Unternehmer behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wenn er nachweisen kann, dass durch den Rücktritt höhere Aufwendungen entstanden sind als die entsprechend anwendbare Pauschale abdeckt.
Es bleibt dem Vertragspartner unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder nur geringere Kosten für den Unternehmer entstanden sind.
In diesem Zusammenhang empfiehlt der Unternehmer ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
1.10. Mitwirkungspflicht
Der Kursteilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Der Mieter von Sportmaterialien (Vertragspartner) bestätigt mit der Übernahme des Materials den ordnungsgemäßen Zustand und Unversehrtheit des Materials. Eine spätere Erklärung von Mängeln und Schäden seitens des Vertragspartners ist nicht zulässig.
Der Vertragspartner ist verpflichtet das Sportmaterial wieder ordnungsgemäß und frei von Schäden zurückzugeben.
1.11. Sicherheit und Durchführungsbestimmungen
Den Anweisungen des Unternehmers oder seiner vertretungsberechtigten Verantwortlichen ist jederzeit Folge zu leisten. Neoprenanzug und Neoprenschuhe sind dringend empfohlen. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.
1.12. Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Wassersportmaterialien (Windsurfen/ Segeln/ SUP) wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Kursteilnehmer/ Mieter verpflichtet, die Sportmaterialien vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Kursteilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft der Sportmaterialien durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Kursteilnehmers/ Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Kursteilnehmers/ Mieters.
1.13. Haftung
Der Unternehmer haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft aller zur Vermietung stehenden Sportmaterialien.
Die Sportmaterialien sind haftpflichtversichert. Personen- und Sachschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 3 Millionen Euro begrenzt. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/ Mieter im Falle seines Verschuldens dem Unternehmer persönlich für die hinausgehenden Beträge.
Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Kursteilnehmer oder Mieter eine Anzeigepflicht. Der Kursteilnehmer oder Mieter verpflichtet sich, die Sportmaterialien wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Sportmaterialien und Ausrüstungsteilen haftet der Kursteilnehmer oder Mieter persönlich. Vom Kursteilnehmer oder Mieter verschuldete Schäden sind sofort zu bezahlen.
Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird generell keine Haftung übernommen.
1.14. Nutzung durch Dritte
Die Nutzung bzw. die Übernahme des Kursangebots durch Dritte ist nur erlaubt, wenn der Unternehmer schriftlich seine Zustimmung dazu erteilt hat.
An die Erteilung der Zustimmung können Bedingungen gestellt werden, die im voraus schriftlich festgelegt werden müssen.
Die Weitervermietung und Weitergabe des Sportmaterials an Dritte ist generell nicht gestattet. Demzufolge sind während der nicht zulässigen Weitervermietung entstandene Schäden oder Diebstahl nicht versichert.
1.15. Zusätzliche Kursbedingungen
Kursteilnehmer, die einen Sportkurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden.
1.16. Zusätzliche Vermietbedingungen
Der Unternehmer ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Sportmaterialien zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation zur Nutzung verfügt.
Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung und Nutzung der Sportmaterialien offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Unternehmer den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe des Sportmaterials verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haftet der Vertragspartner/ Mieter dem Unternehmer für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Vertragspartner hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen.
Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine durchzuführen. Der Vertragspartner haftet dem Unternehmer im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes als Gesamtschuldner.
Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Veranstaltungen mit dem Sportmaterial des Unternehmers ist generell untersagt.
Zu Beginn der Vermietungsperiode hinterlegt der Vertragspartner beim Vermieter eine Kaution in bar. Der Unternehmer ist im Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen. Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Sportmaterialien und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung bzw. Rückgabe fällig.
1.17. Änderungsvorbehalt
Der Unternehmer ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, sonstiger Bedingungen und Regeln sowie zu Preisanpassungen berechtigt. Der Unternehmer wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere bei Änderungen der Rechtsprechung, Entwicklungen und Veränderungen im Marktumfeld oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Das vertragliche Gleichgewicht zwischen Unternehmer und Vertragspartner darf dabei nicht gestört werden. Alle Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vertragspartners.
1.18. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit den Sportkursen und der Vermietung des Sportmaterials erfassten Daten des Vertragspartners (Kursteilnehmer oder Mieter) werden von uns gespeichert und ausschließlich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Kurse, der Vermietung und zur Kundenbetreuung verwendet. Der Vertragspartner ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und nach Beendigung der Reise eine Löschung seiner Daten zu verlangen.
Weitere Details zum Datenschutz: https://www.kalayaan.de
1.19. Verbraucherschlichtung
Der Unternehmer ist weder bereit noch gesetzlich verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Er weist jedoch darauf hin, dass für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform existiert: http://www.ec.europa.eu/consumers/odr/
1.20. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Fotos und Texte auf der Website bzw. in den Printpublikationen des Unternehmers dienen der realistischen Beschreibung. Die hundertprozentige Übereinstimmung mit dem Kurs- oder Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Unternehmer behält sich Änderungen der Ausstattung und Features vor, sofern sie gleichwertig oder besser sind.
Entstandenes Bild- und Tonmaterial während der Kurse, des Mietens und am Veranstaltungsort darf auch mit mündlicher Einverständniserklärung der Beteiligten in firmeneigenen Medien (u.a. Lifetime-Sport Website, Lifetime-Sport Facebook, Lifetime-Sport Instagram) veröffentlicht werden. Einverständniserklärungen können seitens der Kursteilnehmer, Mieter und anderer beteiligter Personen jederzeit widerrufen werden.
Stand 06/2022
Datenschutz
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